Allgemeine Wettspielordnung / Rahmenausschreibung

Allgemeines

Diese Allgemeine Wettspielordnung / Rahmenausschreibung gilt für alle durch den Golfclub Gut Hahues zu Telgte e.V. durchgeführten Wettspiele, einschließlich der RPR-Runden. Sie ist Bestandteil der Einzelausschreibung, sofern in dieser nichts Abweichendes geregelt ist.

Verbindlichkeiten von Verbandsordnungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes und den am Wettspieltag gültigen Platzregeln des GC Gut Hahues zu Telgte e.V.
Wettspiele sind vorgabenwirksam und werden nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet, sofern ein Wettspiel nicht von vornherein als nicht vorgabenwirksam ausgeschrieben ist. Die Einsichtnahme in die DGV Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

Meldeliste

Gleichzeitig mit der Ausschreibung wird eine Meldeliste veröffentlicht, in welche sich Bewerber mit vollständigem Namen und Club- oder EGA-Vorgabe eintragen können. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub ein. In Abhängigkeit von der jeweiligen Ausschreibung können auch Meldungen zugelassen werden, die schriftlich, per Fax, per Telefon, per E-mail oder per Internet erfolgen.

Nenngeld

Absagen und Streichungen der Bewerber für gemeldete Turniere sind bis zum Meldeschluss möglich. Bei späteren Abmeldungen oder Nichterscheinen am Start, gleich aus welchem Grund, muss die Meldegebühr entrichtet werden.

Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Geschlecht, Vorgabe, Heimatclub) zum Zweck der Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden.

Golfcarts

Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren, d.h. Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfcart nicht ermöglicht, kann die Benutzung durch den Spielausschuss oder durch die Spielleitung gestattet werden. Es besteht Nachweispflicht der Behinderung durch ein ärztliches Attest.

Spielunterbrechnung (Regel 5.7)

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Signale für Spielunterbrechung wegen Gefahr:

  • Spielunterbrechnung wegen sofortiger Gefahr: Ein langer Signalton.
  • Witterungsbedingte Spielunterbrechnung: Drei kurze Signaltöne.
  • Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Signaltöne, wiederholt.

Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen; siehe Offizielles Handbuch – Leitlinien für die Spielleitung - 5 A)

Zählspiel:
Bei gleichen Ergebnissen entscheiden neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit entscheiden 6 Löcher (1, 18, 3, 16, 5, 14), danach 3 Löcher (1, 18, 3) und schließlich das schwerste Loch (DGV-Stechen). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchern begonnen, bei weiterer Gleichheit siehe oben; im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe.

Lochspiel:
Endet ein Lochspiel gleich, so ist es Loch für Loch weiterzuspielen, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, an dem das Lochspiel begann. Im Vorgabe-Lochspiel sollten die Vorgabeschläge wie in der festgesetzten Runde angerechnet werden (Regel 3.2 a (4)).

Einreichung der Zählkarten (Regel 3.3 b)

Zählkarten sind unverzüglich nach Beendigung der Runde im Sekretariat (Scoring-Area) abzugeben. Erst wenn der Spieler das Sekretariat (die Scoring-Area) verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben (Regelentscheidung 3.3 b (2)). Fragen und Einwände zum Ergebnis sind maximal ½ Stunde nach der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses der Spielleitung einzureichen.

Beendigung von Wettspielen (Regel 5.3 b)

Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten als beendet mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung.

Preise und Sonderpreise

Es gilt der Doppelpreisausschluss, soweit in der Einzelausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Davon ausgenommen sind Sonderpreise. Wanderpreise verbleiben grundsätzlich im Club.

Für den Sonderpreis „Nearest to the Pin“ gilt: Wertung ausschließlich von ersten Abschlägen, die auf dem Grün liegen; für den Sonderpreis „Longest Drive“ gilt: Wertung ausschließlich von ersten Abschlägen, die auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen. Preise sollen von den Gewinnern persönlich entgegen genommen werden. Ist dies nicht der Fall, können Preise an nachfolgend Platzierte weitergegeben werden.

Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen:

Die Spielleitung entscheidet in jedem Fall über die Auslosung, das Setzen und die Zusammenstellung der Spielergruppen.

Bestimmung der Zähler

Sind die Zähler nicht auf der Scorekarte vermerkt oder durch Ausfall eines Spielers nicht mehr relevant, sollte die Spielergruppe folgenden Modus zur Bestimmung der Zähler anwenden: Position 1 auf der Startliste zählt 2, 2 zählt 3 usw. der Letzte zählt den Ersten.

Änderungsvorbehalt

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung (mit Ausnahme der Vorgabenwirksamkeit) zu ändern. Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Verhaltensvorschriften für DGV-Turniere

Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:

Ein Fehlverhalten bzw.  ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsportnachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün und den Abschlag zu fahren.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
  • Einen Schläger zu werfen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

Strafe für Verstoß:

  • Erster Verstoß - Verwarnung
  • Zweiter Verstoß - Ein Strafschlag
  • Dritter Verstoß - Grundstrafe
  • Vierter Verstoß - Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
  • Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
  • Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
  • Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlages abzulenken
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
  • Personen zu gefährden oder zu verletzen.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.

Der Spielausschuss, Februar 2022

Kontakt

Golfclub Gut Hahues zu Telgte e.V.
Harkampsheide 5
48291 Telgte
Tel.: 02504 72326
Fax: 02504 72321
Mail: sekretariat@golfclub-telgte.deHomepage-Sicherheit

Greenfeeverbund

Die Kooperation im Sinne aller Mitglieder: 22 Clubs haben untereinander vereinbart, dass deren Mitglieder mit uneingeschränktem Spielrecht beim Bespielen des jeweils anderen Platzes nur das halbe Greenfee zahlen müssen.

MyGolf

Die umfangreiche Internetplattform für das Golfspiel. Turnierfinder, Turnieranmeldung, Analyse & Optimierung des eigenen Spiels u.v.m.

Login

Login (registrierte Benutzer):

© 2019 Golfclub Gut Hahues zu Telgte.

Rechtliche Hinweise

Search